Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg

 

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Umsatzsteuer

Finanzen
Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a

Für Freistellungen von der Umsatzsteuer für Museen bedarf es einer Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, wenn die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben wie bei den Museen des Bundes, der Länder und Gemeinden nachgewiesen wird.

Für die Erteilung der Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a für Museen ist in Baden-Württemberg die Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg zuständig.
 
 

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... gibt eine Broschüre des baden-württembergischen Finanzministeriums, u.a. auch zu Museen und Museumsshops. Als PDF zum Herunterladen hier [1,1 MB]


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