Hier finden Sie Richtlinien und Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Sammlungsserhalt bei den nichtstaatlichen Museen.
Die Zuschüsse zum Erhalt der Sammlungen für die Museen werden von der Landesstelle vergeben und müssen nach einem festgelegten Verfahren beantragt werden. Nachfolgend finden Sie zum Herunterladen die Richtlinien dieser Förderung und die Formulare für die Beantragung und Abrechnung der Zuschüsse.
1.
Richtlinien für die Vergabe von Landeszuschüssen in nichtstaatlicher Trägerschaft
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2.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest.-P)
[weiter>>]3.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung für Investitionen an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
[weiter>>]Das Antragsverfahren ist formgebunden. Bitte beachten Sie die Abgabefrist der Anträge jeweils bis zum 30. September, um die beantragten Maßnahmen im Folgejahr durchführen zu können. Die benötigten Formuare können mit der Microsoft Textverarbeitung WORD bearbeitet werden. Den ausgefüllten Antrag erbitten wir bis 30. September an die folgende Adresse: Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 4, 70173 Stuttgart. Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, rufen Sie uns an unter 0711/89535-300.
4.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (WORD Formular)
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5.
Zwischennachweis / Verwendungsnachweis (WORD Formular)
[weiter>>]6. Erklärung zum Verzicht oder Einlegen von Rechtsmitteln gegen einen Zuwendungsbescheid
[weiter>>]Selbstverständlich können Sie alle Richtlinien und Anträge auch per Post oder per Email
[>>] anfordern.