Förderung

Über die Landesstelle für Museumsbetreuung vergibt das Land Baden-Württemberg Mittel zur finanziellen Förderung von Museen in nichtstaatlicher Trägerschaft. Dabei handelt es sich um alle Museen, die von Kommunen, Privatleuten, Vereinen, den Kirchen, Stiftungen und gemeinnützigen Betreibergesellschaften getragen werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung der Sammlungen, hierzu gehören auch präventive Maßnahmen der Konservierung. Darüber hinaus erhalten die sieben regionalen bäuerlichen Freilichtmuseen in Baden-Württemberg, die sich in der Trägerschaft von Städten und Landkreisen befinden, in besonderer Weise eine Förderung. Schließlich vergibt die Landesstelle Projektfördermittel an die Arbeitsgemeinschaft der Freilichtmuseen in Baden-Württemberg und an den Museumsverband Baden-Württemberg e. V. Diese Zuschüsse müssen in einem festgelegten Verfahren beantragt werden.