Förderung
Über die Landesstelle für Museumsbetreuung vergibt das
Land Baden-Württemberg Mittel zur finanziellen Förderung von Museen in
nichtstaatlicher Trägerschaft. Dabei handelt es sich um alle
Museen, die von Kommunen, Privatleuten, Vereinen, den Kirchen,
Stiftungen und gemeinnützigen Betreibergesellschaften getragen werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung der Sammlungen, hierzu
gehören auch präventive Maßnahmen der Konservierung. Darüber hinaus
erhalten die sieben regionalen bäuerlichen Freilichtmuseen in
Baden-Württemberg, die sich in der Trägerschaft von Städten und
Landkreisen befinden, in besonderer Weise eine Förderung. Schließlich
vergibt die Landesstelle Projektfördermittel an die
Arbeitsgemeinschaft der Freilichtmuseen in Baden-Württemberg und an den
Museumsverband Baden-Württemberg e. V. Diese Zuschüsse müssen
in einem festgelegten Verfahren beantragt werden.