Umsatzsteuer

Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a

Für Freistellungen von der Umsatzsteuer bei Museen bedarf es einer Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde. Dafür ist die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben wie bei den Museen des Bundes, der Länder und Gemeinden nachzuweisen.

In Baden-Württemberg ist für die Erteilung der Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a bei den Museen die Landesstelle für Museen zuständig.

Dr. Dina Sonntag

Referentin, allgemeine museumsfachliche Beratung, museum-digital