Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die die Website der Landesstelle für Museen Baden-Württemberg (www.landesstelle.de).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Webseite ist aktuell mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind barrierefrei:

  • Vorhandene Grafiken und Bilder sind mit einem Alternativtext versehen, der sie inhaltlich beschreibt.
  • Strukturelemente wie Überschriften, Listen oder Tabellen sind ausreichend als solche erkennbar. 
  • Helligkeitskontraste sind wahrnehmbar.
  • Alle Elemente sind 100% responsiv. 
  • Alle Funktionen und Bedienelemente sind auch ohne Computermaus, d.h. ausschließlich mit einer Tastatur, bedienbar. 
  • Alle Inhalte, die sich bewegen, können nach spätestens 5 Sekunden mit der Tastatur angehalten, beendet oder ausgeblendet werden.
  • Der Linktext ist überall einheitlich überarbeitet, sodass das Linkziel oder der Linkzweck immer deutlich werden.
  • Beim Bedienen mit der Tastatur wird den Nutzer*innen immer deutlich, welches Element der Seite gerade fokussiert wird.
  • Die HTML-Quellcodes sind fehlerfrei.

Die verlinkten PDF-Dateien, die als Downloads zur Verfügung gestellt werden, sind noch nicht barrierefrei. Wir streben an, dass diese Dokumente ebenfalls barrierefrei werden. 

Sollte Ihnen dennoch etwas fehlen, dann melden Sie sich gerne bei dem unter 4. angegebenen Kontakt. Die Landesstelle wird Sie anscxhließend über die Inhalte der PDF-Dateien informieren.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die folgende Abteilung:

Landesstelle für Museen Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 4, 70173 Stuttgart 
info(at)landesstelle.de
Tel. 0711 89 535 300


4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4. dieser Erklärung.

Falls die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Tel. 0711 279 3360

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.